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Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV


Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken
 (§ 5 TMG, § 55 RStV) Keine Informationspflichten bestehen nach
§ 5 TMG
 und
§ 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären
 Zwecken dient. Denn in
§ 55 RStV wird wie folgt negativ formuliert

"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder
 familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar,
 unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".


Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschafts-tätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein zur privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

 

Wir pflegen unsere Fanpage aus rein persönlichen (privaten) Zwecken!
Bei Fragen oder Anregungen, können Sie uns gerne über Kontakt anschreiben und Wir antworten Ihnen i.d.R. binnen 48 Stunden.

Sportliche Grüße
Werner Bremen

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